Flankenfahrt Zug 41870 mit Zug 45484 GZ 2024-0.808.735

im Bahnhof Fürnitz

Am Freitag, den 20. Jänner 2023, um 04:19 Uhr kam es im Bahnhof Fürnitz zu einer Flankenfahrt im Bereich der Weiche 302 zwischen Zug 41870 und dem entgegenkommenden Zug 45484. Dabei entgleisten beide Triebfahrzeuge des Zuges 41870, durchbrachen eine Lärmschutzwand und kamen auf einem Privatgrundstück seitlich, in Fahrtrichtung gesehen auf der rechten Seite, zum Liegen. Die Ladung (Sattelaufleger) der ersten zwei ebenfalls entgleisten Wagen des Zuges 41870 kam mit der Oberleitung in Verbindung und geriet dadurch in Brand. Bei Zug 45484 kam es durch die Flankenfahrt zu einer Beschädigung des 14. Wagens und zur Entgleisung der Wagen 15 bis 19. Diese Wagen waren mit Kerosin beladen, welches durch die Beschädigungen der Wagen teilweise ausgelaufen ist.

Ursächlich war, dass das führende Triebfahrzeug über keine funktionierende punktförmige Zugbeeinflussung verfügte und keine Reihungsänderung am Bahnhof Tarvisio Boscoverde vorgenommen wurde, um zu gewährleisten, dass die streckenseitige Punktförmige-Zugbeeinflussungs-Anlage auf das führende Triebfahrzeug Einfluss hätte nehmen können und eine Zwangsbremsung ausgelöst worden wäre. Als weiterer ursächlicher Faktor ist anzusehen, dass der:die Triebfahrzeugführer:in das Signalbild des Vorsignals „t“ als „Hauptsignal frei“ wahrnahm, obwohl dieses „Vorsicht“ signalisierte.

Als beitragender Faktor wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (gemäß Regelwerk 30. März 12. ZSB 12 Anlage 1 (Stand: 12. Dezember 2021 V6.2)) von 100 km/h bei einer Fahrt mit gestörter punktförmiger Zugbeeinflussung angesehen.

Durch die Flankenfahrt mit anschließender Entgleisung wurde der:die Triebfahrzeugführer:in des Z 41870 leicht verletzt. Der:Die Triebfahrzeugführer:in des Zugs 45484 blieb unverletzt. Es entstanden erhebliche Schäden an der Infrastruktur, den Schienenfahrzeugen und an Privatfahrzeugen. Es kam zum Brand der Sattelaufleger der ersten zwei Wagen des Zuges 41870. Durch die starken Beschädigungen der Kesselwagen des Zuges 45484 trat Kerosin1 aus, wodurch es zu schweren Umweltschäden kam. Eine Bezifferung der Umweltschäden liegt der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes nicht vor. Der Sachschaden (ausgenommen Umweltschäden) wird auf 15.017.080 Euro geschätzt. Infolge der Höhe der Sachschäden ist dieser Vorfall als „schwerer Unfall“ im Sinne § 5 Absatz 3 Unfalluntersuchungsgesetz 2005 (UUG 2005) einzustufen. Gemäß § 9 Absatz 2 UUG 2005 sind schwere Unfälle jedenfalls zu untersuchen (siehe Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/798), sodass eine Sicherheitsuntersuchung einzuleiten war.