Kollision von Zug 24646 mit Verschubfahrt GZ 2024-0.128.102
im Bahnhof Floridsdorf
Im Bahnhof Floridsdorf kollidierte am 1. Juli 2019, um 16:42 Uhr, der vom Bahnsteig 3 (Gleis 103) abfahrende, aus Mödling kommende, Schnellbahnzug Zug 24646 seitlich mit einer in Gegenrichtung fahrenden Verschubfahrt. Für die Verschubfahrt gab es eine signalmäßig taugliche Verschubstraße. Für die Zugfahrt Zug 24646 gab es eine signalmäßig taugliche Zugstraße bis zum Zwischensignal „F 202“, wobei dieses haltzeigende Zwischensignal mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h überfahren wurde.
Es wurden bei dem Vorfall vier Fahrgäste des Zug 24646 leicht verletzt. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wurde mit 2.022.376 Euro angeben. Der Schaden an der Infrastruktur wurde mit 215.500 Euro beziffert. Des Weiteren kam es zu Betriebsbehinderungen.
Ursächliche Faktoren: Der:Die Triebfahrzeugführer:in des Zug 24646 hat weder die vorhandene „HALT“ Signalisierung des Zwischensignals „F 202“, noch die Signalisierung des circa 50,5 Meter davor situierten, dem Zwischensignal zugeordneten, Signalnachahmers wahrgenommen. Aufgrund der fehlenden Wahrnehmung leitete der:die Triebfahrzeugführer:in nicht die gebotene Bremsung ein, um den Zug vor dem Zwischensignal anzuhalten. Die fehlende Wahrnehmung ist damit ein ursächlicher Faktor für die Kollision. Zug 24646 löste selbsttätig beim Überfahren des Haltsignals durch den dort angeordneten 2000-Hertz-Magneten bei einer Geschwindigkeit von 59 km/h die Zwangsbremsung aus. Damit war es möglich, die Aufprallgeschwindigkeit um etwa 50 km/h auf circa 10 km/h zu reduzieren, was die bei der Kollision entstehende Kraft wesentlich reduzierte. Nichtsdestotrotz war es aufgrund des Abstandes des 2000-Hertz-Magneten zum Gefahrenpunkt, in Verbindung mit der signalisierten Geschwindigkeit von 60 km/h und dem sich daraus ergebenen Bremsweg von mehr als 90 Metern, nicht möglich, durch diese technische Sicherheitseinrichtung die Kollision zu verhindern. Damit ist die Ausgestaltung der technischen Sicherheitseinrichtung (kein 500-Hertz-Magnet vorhanden, keine Punktförmige-Zugbeeinflussung-90-Ausrüstung) ebenfalls als ursächlicher Faktor für die Kollision anzusehen.
Die fehlende Wahrnehmung, welche die Kollision in Verbindung mit der Ausgestaltung der technischen Sicherheitseinrichtung ursächlich auslöste, ist Folge mangelnder Aufmerksamkeit. Die mangelnde Aufmerksamkeit ist daher beitragender Faktor.
Die volle Aufmerksamkeit des:der Triebfahrzeugführer:in auf die eigentliche Fahrt kann durch die enge zeitliche Vorgabe der Übernahme eingeschränkt werden. Dem:Der Triebfahrzeugführer:in wurde von der Organisation für die Übernahme des Zug 24646 eine Minute vorgegeben. Da der Zug bereits mit mehr als drei Minuten Verspätung am Übergabe / Übernahme Bahnhof ankam, traf der:die Triebfahrzeugführer:in die Entscheidung, sein:ihr persönliches Triebfahrzeugführer-Information-Management-Gerät (TIM-Gerät) erst beim nächsten Halt in Betrieb zu setzen. Damit setzte der:die Triebfahrzeugführer:in den Zug 24646 in Fahrt, ohne die notwendigen Vorbereitungsarbeiten voll abgeschlossen zu haben. Das fehlende TIM-Gerät hat zwar den Unfall nicht verursacht, da die erlaubte Geschwindigkeit durch die Signalisierung der Infrastruktur angezeigt wurde und der:die Triebfahrzeugführer:in durch das TIM-Gerät keine gegenteiligen Informationen bekommen hätte, aber das Wissen, dass diese Arbeit noch zu erledigen ist, kann den:die Triebfahrzeugführer:in zum Zeitpunkt der Nichtwahrnehmung des Haltsignals noch gedanklich beschäftigt haben. Damit sind sowohl die fehlende Zeit am Übernahmeort, verursacht durch die von den Organisationen (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen) vorgegebene Zeit (statt 3 Minuten war nur 1 Minute eingeplant), die nicht den Vorgaben der Schienennetz-Nutzungsbedingungen des Infrastrukturbetreibers entsprach, als auch die Unsicherheit bezüglich der Handhabung des TIM-Gerätes am Beginn der Fahrt, möglicherweise verursacht durch eine nicht eindeutige Darlegung in den Regelwerken in Verbindung mit einer ineffizienten Kommunikation der Organisationen mit dem:der Triebfahrzeugführer:in, als systemische Faktoren der Ursache der Kollision anzusehen.
Abschlussbericht „Kollision von Zug 24646 mit Verschubfahrt“ (PDF, 9 MB)
erstellt am 18. März 2024