Entgleisung von Zug 47395 GZ BMK-2020-0.394.130
im Bahnhof Neubau-Kreuzstetten
Am 8. November 2018, um circa 19:33 Uhr entgleiste Zug 47395 bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof Neubau-Kreuzstetten im Bereich des Weichenherzes der Weiche 2. Die Entgleisung wurde während der Fahrt nicht bemerkt, weshalb die Fahrt zwischen dem Bahnhof Neubau-Kreuzstetten und Bahnhof Schleinbach im entgleisten Zustand circa 10 Kilometer fortgesetzt wurde, ehe der Zug auf Grund einer Zwangsbremsung im Bahnhof Schleinbach zum Stillstand kam.
Es gab keine Personenschäden. Es entstand erheblicher Sachschaden an der Infrastruktur von circa 6.500.000 Euro. Der Sachschaden der Fahrzeuge beläuft sich auf circa 54.000 Euro. Auf Grund des Vorfalles kam es von 8. November bis 4. Dezember 2018 zwischen Bahnhof Neubau-Kreuzstetten und Bahnhof Schleinbach zu einer Streckensperre mit Schienenersatzverkehr. Die Untersuchung wurde auf Grundlage des § 9 Absatz 2 Unfalluntersuchungsgesetz 2005 (UUG 2005) eingeleitet, wonach schwere Unfälle jedenfalls zu untersuchen sind. Dieser Unfall ist als schwerer Unfall im Sinne des § 5 Absatz 3 UUG 2005 einzustufen, da auf Grund der Zugentgleisung eine Gesamtschadenssumme von zwei Millionen Euro überschritten wurde.
Ursache für die Zugentgleisung von Zug 47395 am 8. November 2018 waren zwei, vor der Zugfahrt nicht entfernte Hemmschuhe. Diese Hemmschuhe waren am ersten und zweiten Drehgestell von Wagen 1 in Fahrtrichtung rechts unterlegt. Bei der Abfahrt des Zuges wurden beide Hemmschuhe mitgeschleift und brachten die Wagen 1 und 2 im Bereich des Weichenherzes der Weiche 2 im Bahnhof Neubau-Kreuzstetten zum Entgleisen.
Einflussfaktoren: Am 7. November 2018 wurde der Zug im Bahnhof Neubau-Kreuzstetten, für die Weiterfahrt am 8. November 2018, hinterstellt. Der Zug wurde dabei mit der Federspeicherbremse des Triebfahrzeugs und zusätzlich mit zwei Hemmschuhen gesichert. Die Sicherungsart wurde nicht in der Wagenliste vermerkt, weshalb der/die Triebfahrzeugführer:in des Zuges 47395 bei der Übernahme keine Information über die Sicherungsart hatte. Die Sicherung des Zuges mittels Federspeicherbremse des Triebfahrzeugs hätte ausgereicht. Vor der Abfahrt von Zug 47395 hätten im Zuge der Zugvorbereitung die Hemmschuhe festgestellt und entfernt werden müssen.
Abschlussbericht „Entgleisung von Zug 47395“ (PDF, 10 MB)
erstellt am 13. August 2020