Verletzung von Personen durch Schienenfahrzeuge GZ 2021-0.110.589
im Bahnhof Kirchstetten am 12. Jänner und 3. März 2017
Sowohl am 12. Jänner 2017 als auch am 3. März 2017 ereigneten sich im Bahnhof Kirchstetten jeweils ein Vorfall mit Personenschaden. Beide Vorfälle sind ähnlich gelagert und werden deshalb in einem gemeinsamen Bericht abgehandelt.
Vorfall 1 vom 12. Jänner 2017
Am Donnerstag den 12. Jänner 2017 um 8:14 Uhr wurde am Bahnhof Kirchstetten eine Person von dem auf Gleis 1 einfahrenden Zug 1612 am schienengleichen Bahnsteigzugang erfasst und zu Boden gestoßen.
Die Person wurde schwer verletzt. Im Personenverkehr kam es zu Verspätungen von bis zu 26 Minuten und im Güterverkehr von bis zu 46 Minuten.
Das Ergebnis einer angeforderten Weichenprüfung führte dazu, dass der Fahrdienstleiter den üblichen Bahnsteig 3 für die Abfertigung des Zuges 1612 nicht verwenden konnte. Der von der Fahrdienstleitung gewählte Bahnsteig 2 war dem Aufnahmegebäude näher als der Bahnsteig 3. Die Lautsprecheransage des Fahrdienstleiters über die Einfahränderung und die Ansage über die automatische Ansageeinrichtung der geänderten Einfahrt änderten nichts am routinemäßigen Aufsuchen des Bahnsteiges 3 durch die Bahnbenützenden. Somit betrat die Person trotz einfahrenden Zug 1612 den Gefahrenraum und stieß dabei mit dem Zug zusammen.
Vorfall 2 vom 3. März 2017
Am Freitag den 3. März 2017 um 23:37 Uhr wurde am Bahnhof Kirchstetten eine Person von dem auf Gleis 1 einfahrenden Zug 2063 am schienengleichen Bahnsteigzugang erfasst, zu Boden gestoßen und mitgerissen.
Die Person wurde schwer verletzt. Im Personenverkehr kam es zu Zugausfällen und Verspätungen von bis zu 47 Minuten und im Güterverkehr von bis zu 73 Minuten.
Die Ursache für die Kollisionen der beiden Bahnbenützenden mit den Zügen war, dass sie durch das Betreten der schienengleichen Bahnsteigzugänge unmittelbar vor den einfahrenden Zügen in deren Gefahrenraum gerieten. Zwei gemeinsam reisende Personen verließen den Aufenthaltsraum. Eine holte bei dem Fahrdienstleiter Auskunft ein, die andere Person bewegte sich in Richtung Bahnsteige, wobei sie sich zu ihrer Mitreisenden umdrehte, in den Gefahrenraum von Zug 2063 geriet und mit diesem zusammenstieß.
Abschlussbericht „Verletzung von Personen durch Schienenfahrzeuge“ (PDF, 8 MB)
erstellt am 2. März 2021