EC 120B GZ 2023-0.645.018

in der Donau im Bereich des linken Donauufers, Ortsteil St. Michael, Gemeinde Weißenkirchen in der Wachau, Niederösterreich

Am 14. September 2003 startete der Pilot kurz nach 7:00 Uhr mit drei Passagieren beziehungsweise einem Kamerateam an Bord des Hubschraubers, zu einem Flug nach Sichtflugregeln (VFR) vom Flugplatz Krems-Langenlois (LOAG), um Filmaufnahmen vom Wachau-Marathon zu erstellen.

Das Luftfahrzeug flog nun mit einer geringen Geschwindigkeit von circa 20 – 30 Knoten in einer Höhe von circa 1.100 Fuß, als der Pilot plötzlich bemerkte, dass sich der Hubschrauber um seine Hochachse nach links zu drehen begann. Der Pilot wollte diese Drehung durch Betätigen des rechten Pedals stoppen, jedoch reagierte der Hubschrauber gemäß Angaben des Piloten nicht auf seine Steuereingaben. Als weitere Maßnahme wollte der Pilot Fahrt aufnehmen, um das Luftfahrzeug wieder zu stabilisieren. Dies brachte jedoch keine Verbesserung, sondern die Drehbewegung des Luftfahrzeuges wurde schneller und war gemäß Angaben des Piloten nicht mehr kontrollierbar. Das Luftfahrzeug bewegte sich in einer Art Spiralbewegung abwärts auf die Wasseroberfläche zu. Der Pilot versuchte, dem Aufprall auf der Wasseroberfläche entgegenzuwirken beziehungsweise diesen abzumildern, indem er vor dem Aufprall den kollektiven Steuerhebel zog und weiters den Hubschrauber auf die rechte Seite legte, in dem Bewusstsein, dass die linke Schiebetüre des Luftfahrzeuges geöffnet war und somit ein Verlassen des Hubschraubers im Wasser der Donau möglich sein würde.

Nach dem Aufschlag und dem Eintauchen des Luftfahrzeuges im Wasser der Donau gelang es schlußendlich allen vier Insassen, die Gurte zu lösen, den Hubschrauber rechtzeitig zu verlassen und selbstständig beziehungsweise unter gegenseitiger Hilfestellung sowie durch Hilfe von Teilnehmern des Marathons, das Ufer zu erreichen. Am Hubschrauber entstand durch den Aufprall Totalschaden. Alle Insassen erlitten keine beziehungsweise leichte Verletzungen.

Hinweis

Die gegenständliche Untersuchung wurde mit einem vereinfachten Untersuchungsbericht gemäß § 11 Absatz 4  Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes FlUG (RIS) abgeschlossen.