Gurtanlegepflicht in Österreich
Seit 50 Jahren gilt in Österreich die Gurtanlegepflicht – bis 1984 noch ohne Strafe, ab 1990 dann auf allen Sitzen im PKW. Ab 1994 kam eine Kindersitzpflicht hinzu (Quelle: KFV).
Im Rahmen der Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021–2030 (VSS) wird regelmäßig überprüft, wie viele Fahrzeuginsassinnen und Fahrzeuginsassen den Sicherheitsgurt sowie Kinder den Kindersitz richtig verwenden. Dabei wird gemessen, wie sich dieser Anteil im Laufe der Zeit entwickelt und ob die für 2030 festgelegten Ziele erreicht werden (vgl. VSS, Seite 61).
Die Gurtanlegequote soll auf allen Sitzen im Fahrzeug weiter erhöht und die Zahl jener, die nicht angegurtet im Straßenverkehr schwer verunglücken, dadurch nachhaltig eingedämmt werden.
Hinweis
Gerade wenn Kinder im Fahrzeug bereits selbst den Sicherheitsgurt anlegen, ist es wichtig, nochmals nachzuprüfen und zu schauen, ob der Gurt auch richtig sitzt und so seine Schutzwirkung entsprechend entfalten kann.