Neue Regeln für E-Scooter, E-Mopeds und Elektrofahrräder
Seit dem 1. Mai 2026 gelten in Österreich verschärfte Sicherheitsvorgaben für E-Scooter und E-Bikes. Die Bundesregierung reagiert damit auf die steigende Zahl von Unfällen und schafft mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen.
Neue Vorschriften für E-Scooter
E-Scooter werden ab sofort rechtlich als Fahrzeuge eingestuft. E-Scooter sind ein einspuriges Fahrzeug ohne Sitzvorrichtung, das dem muskelbetriebenen Klein- und Miniroller optisch zwar ähnelt, aber von einem Elektromotor per Akku angetrieben wird. Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Regeln wie für Radfahrende. Zusätzlich gelten noch folgende Bestimmungen beim E-Scooter:
- Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren
- Verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinker an den Lenkerenden
- Alkoholgrenze von 0,5 Promille
- Mitnahme von Personen oder Gütern (außer kleinen Rollertaschen) ist verboten.
Sogenannte E-Mopeds als Kraftfahrzeug eingestuft
Sogenannten „E-Mopeds“, die einem Moped zwar optisch ähneln, aber mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt bisher als Fahrräder eingestuft waren, sind jetzt rechtlich als Kraftfahrzeuge festgelegt. Ab 1. Oktober gelten für „E-Mopeds“ die Kraftfahrzeugregelungen, nämlich:
- Keine Benützung der Radwege, Radfahrstreifen oder Radfahren gegen die Einbahn. So wie alle Mopeds muss ausschließlich auf der Fahrbahn gefahren werden.
- Führerschein-, Helm-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.
Ausweitung der Helmpflicht für E-Bikes
Auch für Elektrofahrräder gibt es eine neue Anpassung. Die schon geltende Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre wird auf Jugendliche bis 14 Jahre ausgeweitet. Die allgemeinen Fahrradregeln gelten weiterhin.