Neue Regeln für E-Scooter, E-Mopeds und Elektrofahrräder

Seit dem 1. Mai 2026 gelten in Österreich verschärfte Sicherheitsvorgaben für E-Scooter und E-Bikes. Die Bundesregierung reagiert damit auf die steigende Zahl von Unfällen und schafft mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen. 

Neue Vorschriften für E-Scooter

E-Scooter werden ab sofort rechtlich als Fahrzeuge eingestuft. E-Scooter sind ein einspuriges Fahrzeug ohne Sitzvorrichtung, das dem muskelbetriebenen Klein- und Miniroller optisch zwar ähnelt, aber von einem Elektromotor per Akku angetrieben wird. Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Regeln wie für Radfahrende. Zusätzlich gelten noch folgende Bestimmungen beim E-Scooter:

  • Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren
  • Verpflichtende Ausrüstung mit Klingel und Blinker an den Lenkerenden
  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille
  • Mitnahme von Personen oder Gütern (außer kleinen Rollertaschen) ist verboten.

Sogenannte E-Mopeds als Kraftfahrzeug eingestuft

Sogenannten „E-Mopeds“, die einem Moped zwar optisch ähneln, aber mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt bisher als Fahrräder eingestuft waren, sind jetzt rechtlich als Kraftfahrzeuge festgelegt. Ab 1. Oktober gelten für „E-Mopeds“ die Kraftfahrzeugregelungen, nämlich:

  • Keine Benützung der Radwege, Radfahrstreifen oder Radfahren gegen die Einbahn. So wie alle Mopeds muss ausschließlich auf der Fahrbahn gefahren werden.
  • Führerschein-, Helm-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.
Infografik: Regeln für E-Bikes

Ausweitung der Helmpflicht für E-Bikes

Auch für Elektrofahrräder gibt es eine neue Anpassung. Die schon geltende Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre wird auf Jugendliche bis 14 Jahre ausgeweitet. Die allgemeinen Fahrradregeln gelten weiterhin.

Tipp

Alle wichtigen Regeln für E-Scooter und E-Mopeds finden Sie im Servicebereich auf der Website des Bundesministeriums.

Die beiden Bilder als Postkarte mit allen Regeln (PDF, 1 MB)