Einsatz der Mittel
Die Verwendung der Mittel des Verkehrssicherheitsfonds (VFS) ist im Kraftfahrgesetz (KFG) für eine zielgerichtete Förderung der Verkehrssicherheit geregelt.
Der VSF bezieht seine Mittel aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag, der bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichtet wird. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag (derzeit 200 Euro) fließen 60 % an jenes Bundesland zurück, in dem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde. 40 % verbleiben beim Bund.
Die Mittel des VSF müssen laut Gesetz für folgende Zwecke verwendet werden:
- für die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr; insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;
- für die Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit und
- für vorbereitende Maßnahmen der Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.
Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds (Kraftfahrgesetz § 131a) (RIS)