Teilnahmebedingungen Staatspreis Mobilität 2027
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen sowie alle Organisationen mit FTI-Bezug und Standort in Österreich: private und öffentliche Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bedarfsträger:innen, Infrastrukturbetreiber:innen, Dienstleister:innen, Teilnehmer:innen-Gemeinschaften, Schulen und Ausbildungsstätten, Interessensvertretungen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die für die eingereichten Vorhaben verantwortlich sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Entwicklung beziehungsweise der Einsatz der Einreichungen muss schwerpunktmäßig in den letzten vier Jahren in Österreich erfolgt sein.
- Die Teilnahme am Staatspreis Technologie darf nicht anonym erfolgen. Die Einreichenden müssen namentlich angeführt werden. Überdies muss ein Antrag alle Mitverantwortlichen anführen, die sich am geistigen Inhalt wesentlich beteiligt haben. Für das Einverständnis zur Offenlegung dieser Beteiligten und für das Einhalten der Einreichbedingungen sind die Einreicher:innen verantwortlich.
- Vorhaben, die bereits nationale oder internationale Preise gewonnen haben, müssen dies im Antrag offenlegen.
- Vorhaben, die sich bereits bei einem Staatspreis beteiligt haben, dürfen in identer Form nicht erneut einreichen.
- Die Anträge haben in einer der drei Kategorien des Staatspreises Technologie einzureichen, wobei sich der Veranstalter das Recht vorbehält, Projekte ohne Zustimmung, aber nach vorheriger Information der Einreichenden einer anderen Kategorie zuzuordnen.
- Die Jury wird Einreichungen ausschließen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen. Einreichende haben keinen Rechtsanspruch auf Auszeichnung.
- Mit der Teilnahme ist auch das Einverständnis verbunden, vom BMIMI bestimmten Fotografierenden beziehungsweise einem Videoteam auf vorherige Ankündigung hin Zugang zu den eingereichten Projekten zu gewähren und die Objekte kostenfrei fotografieren zu lassen. Diese Fotos werden insbesondere im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Staatspreises sowie für themenbegleitende Publikationen verwendet.
Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch (per eCall) unter der Web-Adresse ecall.ffg.at möglich. Ein grundlegendes und detailliertes Tutorial zum eCall finden Sie unter ecall.ffg.at/Cockpit/Help.aspx.
Das eCall-Einreichprozedere ist für den Staatspreis vereinfacht gestaltet: Die Registrierung im eCall-System und die damit einhergehende Stammdatenerfassung ist grundsätzlich von jeder antragstellenden Firma beziehungsweise Organisation vorzunehmen. Im elektronischen Antrag sind die spezifischen Projektdaten (Themenfeld, Kurztitel, Kurzfassung, Projektleiterin oder Projektleiter et cetera) sowie die Beschreibung des Projekts beziehungsweise der Maßnahme bekannt zu geben.
Allfällige weitere Unterlagen (ausschließlich im PDF-Format), aus denen die Jury ihre Beurteilung ableiten kann, können per zusätzlichem Upload dem elektronischen Antrag beigelegt werden.
Achtung
Die Einreichfrist endet am Mittwoch, den 16. Dezember 2026, um 12:00 Uhr (ecall.ffg.at).