Ausgabe 66: Evaluierung von Nachschulungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten am Steuer
Die Regelungen über die Nachschulung sind seit 1997 – in der Grundstruktur unverändert – in Kraft, siehe auch Nachschulungsverordnung FSG-NV (BGBl. II 357/2002). Es gibt eine regelmäßige Beobachtung der Umsetzung der Nachschulung durch den Verkehrspsychologischen Koordinationsausschuss (VK), der auch an das Bundesministerium berichtet.
Ein umfassender und systematischer Überblick auf alle Aktivitäten und Entwicklungen im Bereich der Nachschulungen ist aber in den letzten Jahren nicht erfolgt, weshalb die Evaluierung als Maßnahme im Handlungsfeld Rehabilitation und Diagnostik des Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms 2011–2020 vorgesehen war. Ziel der Evaluierung war es nun einen solchen umfassenden und systematischen Überblick über verkehrspsychologische Nachschulungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten am Steuer zu liefern.
Daten zur zahlenmäßigen Abschätzung von Verkehrsübertretungen und angeordneten Nachschulungen wurden aus dem Führerscheinregister erhoben und durch Daten ergänzt, die vom Verkehrspsychologischen Koordinationsausschuss erhoben wurden.
Kursteilnehmer: innen und Kursleiter:innen wurden mittels Fragebogen befragt.
VSF kompakt Ausgabe 66 (PDF, 170 KB)
Zur Ausgabe 66 von „VSF kompakt“ gibt ein keinen konkreten Forschungsband.