Ausgabe 51: Evaluierung Alternatives Bewährungssystem mittels Alkoholwegfahrsperre
Am 1. September 2017 trat die Verordnung des Alternative Bewährungssystem (ABS) in Form eines Pilotprojekts – befristet auf fünf Jahre – für Personen in Kraft, welchen die Lenkberechtigung aufgrund eines Alkoholdelikts für mindestens vier Monate entzogen wurde. Durch den Einbau einer Alkoholwegfahrsperre („Alkolock“ oder „Alkohol-Interlock“) wurde für Lenker:innen mit der Führerscheinklasse B (und BE) die Möglichkeit geschaffen, die Lenkberechtigung früher zurückzuerhalten. Die Verordnung sieht vor, dass frühestens nach der Hälfte der behördlich angeordneten Entziehungsdauer die restliche Zeit durch die freiwillige Teilnahme am ABS ersetzt werden kann.
Für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer (mindestens aber sechs Monate) dürfen nur Fahrzeuge mit Alkolock-Gerät gelenkt werden, zusätzlich müssen die Teilnehmer:innen in zweimonatigen Abständen sog. „Mentoringgespräche“ besuchen. Durch diese Maßnahmen sollen einerseits Fahrten unter Alkoholeinfluss, sogenannte „Schwarzfahrten“ verhindert werden, andererseits sollen damit verbundene gesellschaftliche Risiken, wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, minimiert werden.
Das BMK veranlasste eine Evaluationsstudie, die Erhebungen und Analysen auf mehreren Ebenen beinhaltete.
VSF kompakt Ausgabe 51 (PDF, 121 KB)
Zur Ausgabe von „VSF kompakt“ der dazu passend Forschungsband 87: Evaluierung Alternatives Bewährungssystem mittels Alkoholwegfahrsperre