Ausgabe 49: Evaluierung der zusätzlichen praktischen Ausbildung für die Klasse A für Personen ab vollendetem 39. Lebensjahr

Wissenschaftliche Begleitstudie

Im Jahr 2015 wurden aufgrund der hohen Anzahl an Motorradunfällen mit Personenschaden in der Altersgruppe 39 Jahre oder älter neue gesetzliche Bestimmungen zur Verbesserung der Motorrad-Fahrschulausbildung eingeführt. Diese Personen mussten mindestens 16 praktische Fahrlektionen (statt 14) nachweisen, diese Änderung war seit 16. März 2015 in Kraft wurde bis 31. Dezember 2019 zeitlich befristet.

Das BMK veranlasste eine Evaluationsstudie, die mehrere Auswerteebenen umfasste. Die Entwicklung von Führerscheinerteilungszahlen und des Prüfungserfolgs legten eine hohe Akzeptanz der eingeführten Maßnahme nahe, die zwei zusätzlich verordneten Unterrichtseinheiten dürften einen leicht positiven Effekt auf die Erfolgsquote bei der Prüfung gehabt haben. Die Betrachtung der Unfallzahlen offenbarte einzelne günstige Entwicklungen in der Zielgruppe, die allerdings nicht schlüssig und eindeutig auf die im Jänner 2015 eingeführte Maßnahme zurückgeführt werden konnte.

Eine Prozessevaluierung zeigte einerseits, dass ältere Motorradlenker:innen andere Fahrmotive als junge aufwiesen, andererseits führte die Absolvierung der Zusatzmaßnahme zu subjektiv höherer Fahrkompetenz, vor allem was das Fahren auf Freilandstraßen betraf sowie das Gefühl, auf die Zeit nach der Prüfung besser für das Fahren im Alltag vorbereitet zu sein. Obwohl das Ziel zur Reduktion von Unfällen bei Motorradfahranfänger:innen durch die Maßnahme nicht eindeutig belegbar war, kann trotzdem empfohlen werden, die Maßnahme beizubehalten bzw. auch für Personen unter 39 Jahren zu etablieren.

VSF kompakt Ausgabe 49 (PDF, 166 KB)

Hinweis

Zur Ausgabe 49 von „VSF kompakt“ gibt ein keinen konkreten Forschungsband.