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Arbeitsplätze

Bereits nach alter Rechtslage musste für bestimmte Arbeitsplätze gemäß Natürlicher Strahlenquellen-Verordnung eine Dosisabschätzung für die Beschäftigten durchgeführt werden. Im Jahr 2020 wurden diese Verpflichtungen im neuen Strahlenschutzrecht in Umsetzung einer EU-Richtlinie neu geregelt.

  • Hilfestellung: Messung in Radonschutzgebieten

    An Arbeitsplätzen, die sich im Erdgeschoß und in Kellergeschoßen in einem Radonschutzgebiet befinden, muss aufgrund einer neuen gesetzlichen Verpflichtung die Radonkonzentration ermittelt werden.

  • Verpflichtungen in Radonschutzgebieten

    Welche Arbeitsplätze sind betroffen? Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber? Wer sind die zuständigen Stellen? Die Antworten auf diese Fragen befinden sich im Strahlenschutzgesetz 2020, der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 und der Radonschutzverordnung.

  • Verpflichtungen österreichweit

    Dieser Artikel richtet sich an Unternehmen mit Arbeitsplätzen in folgenden Bereichen: Schaubergwerke, Schauhöhlen, Radon-Kuranstalten oder -Kureinrichtungen, untertägige Arbeitsbereiche, Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft von Anlagenteilen entweichen kann.

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